Forward Darlehen
- Okt.
- 09
- Posted by admin
- Posted in Allgemein, Verbraucher, Wirtschaft
Das sogenannten Forward-Darlehen, erfordert vor der Auszahlung einer gewisse und vorher bestimmte Vorlaufzeit.
Diese Vorlaufzeit vor der Auszahlung des Kredites wird Forward-Periode genannt und kann zweifelsfrei als Namensgeber dieses Kredites identifiziert werden.
In der Finanzwelt ist diese Art der Kreditvergabe sehr jung und wurde erst vor ca 15 Jahren eingeführt.
Das Forwarddarlehen 1996 entwickelt, und zwar von der Dr. Klein & Co. AG für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen. Gewissermaßen ein spezielles Baudarlehen sozusagen.
Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die Zinsbindungsfrist.
Über den Beginn dieser Frist unterscheidet man die echten und unechten Forwarddarlehen. Bei den echten beginnt die Zinsbindungsfrist erst mit dem Tag der Auszahlung des Darlehens, während bei den unechten die Frist sofort anläuft. (Bsp: Wählt man etwa bei einem nicht echten Darlehen eine Frist von 5 Jahren und eine 2-jährige Vorlaufzeit, so ist am Auszahlungstag nur noch eine Zinsbindungsdauer von drei Jahren übrig.)
Bei dieser Art des Darlehens kann man sich als Kreditnehmer bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages einen günstigen Zinssatz in der Zukunft sichern. Dafür muss er einen Zinsaufschlag leisten, der nach verschiedenen Erhebungen ca. 0,7 – 0,8 Prozent beträgt.