Versicherungen spielen in unserem heutigem Leben immer mehr eine Rolle

Ohne der Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Auto fahren. Sichergestellt ist so, dass verursachte Schäden auf jeden Fall abgedeckt sind. Hier sollte aber beachtet werden Die Autohaftpflicht schützt, im Falle eines Unfalles nur den Unfallgegner. Im Straßenverkehr können die Folgekosten bei einem Unfall schnell in die Millionenhöhe gehen. Deshalb sollten Sie als Autobesitzer eine entsprechend hohe Deckungssumme auswählen: so sollten sie bei Vermögensschäden – und Sachschäden 100 Millionen Euro und bei Personenschäden 8 Millionen Euro wählen. So kann die Kfz-Haftpflicht Sie als Versicherungsnehmer vor dem Finanziellen Ruin durch einen Autounfall bewahren.

Auch Ihr eigenes Auto können sie absichern lassen durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung oder auch Teilkasko. Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Diese kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Bei Autoversicherungen unterscheidet man zwischen Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert: Brand oder Explosion, Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Für die Anerkennung eines Unwetterschaden bedarf es Bestätigung durch ein Wetteramt. Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. Hierbei ist zu beachten, dass dies in der Regel nur für Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz gilt. Glasbruchschäden, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss ohne Folgeschäden

Bei den einzelnen Versicherungsunternehmen kann dieser Leistungskatalog jedoch teilweise modifiziert sein. Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Die Selbstbeteiligung von Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.

In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert: Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde und selbst verschuldete Unfallschäden.

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